Baupublikation Sigriswil

  20.08.2026 Baupublikationen, Sigriswil

Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil
Projektverfasserin: Mätzener & Wyss Bauingenieure AG, Florastrasse 5, 3800 Interlaken
Projektänderung: Ersatz Husegrabebrücke: neu mit teilweise definitiver Rodung und Ersatzaufforstung
Standort / Parzellen: Husegrabe (Rodung) / Talacher (Ersatzaufforstung), Parzellen Nr. 12, 3213, 3229, 4162, 4196 und 5368 (Rodung) sowie 2431 (Ersatzaufforstung)
Zone: Landwirtschaftszone, Wald
Gewässerschutzbereich: üB
Schutzobjekt: Ufervegetation (Art. 18 ff. NHG)
Ausnahme: Definitive Rodung (Art. 5 WaG)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
21. September 2026
Auflagestelle: Gemeinde Sigriswil, Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20888

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind nur gegen die Änderung möglich. Sie sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Thun, 17. August 2026
Regierungsstatthalteramt Thun


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