Baupublikation Thun
27.08.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: BHG Stadt Land See, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg
Projektverfasserin: archart architektur ag, Bahnhofstrasse 51, 3613 Steffisburg
Standort / Parzelle: Eisenbahnstrasse 54, Gwatt; Thun 2 Gbbl. Nr. 700
Zone BR 2022: W3, Gebiet mit Lärmvorbelastung
Bauinventar: Archäologisches Schutzgebiet
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Autounterstand; Neubau Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle
Beanspruchte Ausnahmen: Bauen innerhalb einer genehmigten Baulinie (Art. 25 BR 2022). Überschreitung Immissionsgrenzwerte (Art. 31 LSV)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation / ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 21. September 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-8988
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0294
Thun, 14. August 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
