Baupublikation Thun

  27.08.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Roger Suter, Feldheimstrasse 10, 3600 Thun
Projektverfasserin: KXS Architektur AG, Militärstrasse 6, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Feldheimstrasse 10; Thun 1 Gbbl. Nr. 687
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Umnutzung/Umbau Nebenbau zu Hauptnutzung Wohnen
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Gebäudeabstands (Art. 29 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend.
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 28. September 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-13125
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0447

Thun, 21. August 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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