Baupublikation Oberhofen
20.08.2026 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft / Projektverfasserin: Steiner Stehlin AG, C.F.L. Lohnerstrasse 19, 3645 Thun
Bauvorhaben: Installation innen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Standort / Parzelle: Sonnenbühlstrasse 20, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 699
Nutzungszone: Wohnzone W2 / Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung (Wasser)
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung Strassenabstand (Art. 81 SG)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/ baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 21. September 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 17. August 2026
Bauverwaltung Oberhofen
