Baupublikation Hilterfingen
03.09.2026 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller: Verein Kita Eichgüetli, Staatsstrasse 110, 3626 Hünibach
Projektverfasserin: Hebeisen & Vatter Architekten AG, Münzrain 4, 3005 Bern
Grundeigentümer: Verein Kita Eichgüetli, Staatsstrasse 110, 3626 Hünibach
Bauvorhaben: Umbau / Sanierung sowie Erweiterung zusätzlicher Räumlichkeiten im Ökonomieteil; Erstellen einer aussen aufgestellten Wärmepumpe; Erneuerung Brandschutzkonzept
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 110, 3626 Hünibach, Parzelle Nr. 189
Koordinaten: 2 616 002 / 1 177 039
Nutzungszone: Wohnzone W2
Beanspruchte Ausnahme: Die Unterschreitung der minimalen Raumhöhe in abgeschrägten Räumen Art. 67 Bauverordnung (BauV)
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 5. Oktober 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 28. August 2026
Bauverwaltung Hilterfingen
