Baupublikation Steffisburg

  03.09.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller: Daniela und David Roten, Austrasse 40, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: Ap Architekturplan GmbH, Staatsstrasse 27a, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau EFH mit Garage
Ausnahme: Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg)
Standort / Parzelle: Niesenweg 8, Steffisburg, Parzelle Nr. 1996
Nutzungszone: Wohnzone W2
Schutzzone/-objekt: Keine / Kein
Gewässerschutzbereich: Au
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Bestehender Anschluss ARA, Versickerung über Oberbodenpassage
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
5. Oktober 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten). Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Hinweis: Bei der Profilierung wurden Erleichterungen nach Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 28. August 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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