Burgergemeinde Wattenwil
03.09.2026 WattenwilNeuanmeldung Burgernutzen
Allgemeines
In Artikel 3 des Nutzungsreglements der Burgergemeinde Wattenwil steht: Wer neu den Burgernutzen beanspruchen will, teilt dies schriftlich bis 30. September des dem Nutzungsjahr vorangehenden Jahres der Burgergemeinde mit.
Nutzungsberechtigung
Anspruch auf Nutzung gemäss Artikel 4 des Nutzungsreglements hat, wer zu Beginn des Nutzungsjahres a) das Burgerrecht der Burgergemeinde
Wattenwil besitzt, b) das 25. Altersjahr zurückgelegt hat, c) einen eigenen Haushalt führt und d) seit drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil seine Schriften hinterlegt hat.
Führen mehrere Personen gemeinsam einen Haushalt, wird an diese insgesamt höchstens der doppelte Nutzen ausgerichtet.
Anmeldung und Nutzungsänderungen
Die schriftliche Anmeldung ist an folgende Adresse zu richten: Burgergemeinde Wattenwil, 3665 Wattenwil. Bei Fragen stehen wir Ihnen unter info@burgergemeinde-wattenwil.ch gerne zur Verfügung. Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 50.–.
Bei Nichtanmeldung bis 30. September 2026 entfällt der Anspruch auf Nutzung für das Nutzungsjahr 2027 – Nutzungsänderungen sind unbedingt bis zum Stichtag zu melden.
Der Burgerrat dankt Ihnen für die Kenntnisnahme dieser Informationen.
Die Burgergemeinde
