Fakultatives Referendum
03.09.2026 UnterlangeneggGemeinderatsbeschluss
Der Gemeinderat hat am 19. August 2026 in Anwendung von Art. 11 Abs. 2 OgR folgende Beschlüsse gefasst:
– «Entwässerung Hinterzäunen (Terrainauffüllung)», Kreditabrechnung Fr. 56 819.12
Der ursprüngliche Kredit vom 16. August 2017 betrug Fr. 46 000.–, womit ein Nachkredit von Fr. 10 819.12 erforderlich wurde.
– «Variantenstudium Sanierung Moosstrasse (Planungskredit)», Kreditabrechnung
Fr. 74 111.–
Der ursprüngliche Kredit vom 26. Februar 2025 betrug Fr. 60 000.–, womit ein Nachkredit von Fr. 14 111.– erforderlich wurde.
Nach den Bestimmungen über die fakultative Volksabstimmung (Art. 26 ff. OgR) können mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten gegen diesen Kreditbeschluss das Referendum ergreifen; das heisst, die Behandlung dieses Geschäfts durch die Gemeindeversammlung verlangen.
Referendumsfrist: 5. Oktober 2026
Mindestanzahl der erforderlichen Unterschriften: 41
Einreichungsstelle: Gemeindeverwaltung, 3614 Unterlangenegg
Die Unterlagen liegen während der Referendumsfrist bei der Gemeindeverwaltung auf und können via unterlangenegg.ch unter «Aktuelle Informationen» eingesehen werden.
Unterlangenegg, 28. August 2026
Der Gemeinderat
