Verfügung
24.09.2026 SteffisburgVideoüberwachung
Gestützt auf Art. 124 i.V.m. Art. 125 des Polizeigesetzes (PolG; BSG 551.1) verfügt die Gemeinde Steffisburg:
1. Der Einsatz von Videoüberwachungen gemäss Art. 124 PolG (zum Schutz öffentlicher Gebäude) wird nach Rücksprache mit der Kantonspolizei Bern vom 10. September 2026 im Treppenhaus und der Einstellhalle der neuen Schul-, Kultur-, und Sportanlage (SKSA) Schönau der Gemeinde Steffisburg an der Zulgstrasse 62, 3612 Steffisburg angeordnet.
2. Rechtsmittelbelehrung
Diese Verfügung kann binnen 30 Tagen seit Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine Beschwerde muss in mindestens zwei Exemplaren eingereicht werden und einen Antrag, eine Begründung und die Unterschrift enthalten. Der angefochtene Entscheid und die greifbaren Beweismittel sind beizulegen.
Bezugsquelle
Das Original der Verfügung kann bei der Abteilung Hochbau/Planung der Gemeinde Steffisburg angefordert werden.
Steffisburg, 17. September 2026
Der Gemeinderat
