Baupublikation Steffisburg
24.09.2026 Baupublikationen, SteffisburgGesuchsteller: Rudolf Oppliger, Rütschibrunne 23, 3624 Schwendibach
Projektverfasserin: Krieger AG, Rütmattstrasse 6, 6017 Ruswil
Bauvorhaben: Neubau Milchviehlaufstall mit Jauchegrube, Mistgrube, Futtersilo und Photovoltaikanlage; Abbruch Anbau am bestehenden Ökonomiegebäude und bestehende Silos; Umnutzung Stall zu Abstellraum
Ausnahme: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG)
Standort / Parzelle: Rütschibrunne 23, 3624 Schwendibach, Parzelle Nr. 5
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ
Schutzzone/-objekt: Keine / Gebäude Nr. 23 schützenswertes K-Objekt
Gewässerschutzbereich: üB
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das anfallende Schmutzwasser wird in die Jauchegrube entwässert. Die Entwässerung der Dachflächen erfolgt über eine neue Versickerungsanlage Typ a. Die Entwässerung der Platz- und Verkehrsflächen erfolgt über die Schulter
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
26. Oktober 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).
Das Projekt liegt gemäss Art. 97 LwG öffentlich auf.
Steffisburg, 16. September 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat
