Baupublikation Thun
17.09.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: BMT Immobilien AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun
Projektverfasserin: Trachsel Zeltner Architekten AG, Schlossmattstrasse 12, 3600 Thun
Bauvorhaben: Neubau 3 MFH mit Einstellhalle
Standort / Parzelle: Riedstrasse 1a, 1b, 1c; Thun 1 Gbbl. Nr. 5198
Zone BR 2022: Wohnen W3 + W4 / Nachbargebäude erhaltenswertes Objekt
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Oktober 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-2745
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0095
Thun, 8. September 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
