Baupublikation Thun

  17.09.2026 Baupublikationen, Thun

Gesuchsteller: Katrin Kobelt und Dominik Benning, Bel-Air-Weg 6, 3800 Thun
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt
Bauvorhaben: Ersatz Gasheizung durch aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe
Standort / Parzelle: Bel-Air-Weg 6; Thun 1 Gbbl. Nr. 2049
Zone BR 2022: Wohnen W3
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 26 BR 2022)

Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
19. Oktober 2026

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

eBau-Nr. 2026-15252
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0540

Thun, 9. September 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun


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