Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig, markiert)

  17.09.2026 Allgemeine Publikationen

Das Auswassern findet an folgenden Daten statt:
Mittwoch, 21. Oktober, 15.00 bis 17.00 Uhr (ohne Kran) Samstag, 24. Oktober, 7.00 bis 13.00 Uhr, Lachenwiese bis ca. 10.00 Uhr (mit Kran)

Die Plätze für die Bootsüberwinterung 26 / 27 beim Strandbadareal und auf dem Kiesparkplatz Lachenwiese werden markiert sein.

Am Mittwoch, 21. Oktober können Boote ohne Kran individuell ausgewassert werden. Die Zahlstelle bei der Strandbadkasse ist von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Bitte beachten Sie die Gebühren, welche in der teilrevidierten Bootsplatzverordnung (BPV) auf der Webseite der Stadt Thun ersichtlich sind.

Während der Wintersaison 2026 / 27 können beim Strandbadweg und auf der Lachenwiese (Kiesparkplatz) wiederum Boote gelagert werden. Am Strandbadweg entlang werden mehrheitlich grosse Boote abgestellt, welche zwingend mit dem Kran ausgewassert werden müssen. Es werden keine kleineren Boote dazwischengelagert. Alle anderen Boote müssen beim Parkplatz nördlich des Kunstrasenfeldes Stadion Lachen und auf dem Kiesparkplatz Lachen (uferseitig) platziert werden. Die Velounterstände beim Strandbad stehen zur Hälfte zur Verfügung.

Die zwei Behindertenparkplätze beim Strandbadweg dürfen nicht genutzt werden.

Am Samstag, 24. Oktober werden vor Ort je ein Kran auf der Strandbadweg-Seite (7.00 bis ca. 12.30 Uhr) sowie auf der Lachenwiese (7.00 bis ca. 10.00 Uhr) der Firma Frutiger AG gestellt. Die Mithilfe durch das Badmeisterteam ist gewährleistet. Die Überwinterungsplätze werden wiederum nummeriert und die gemeldeten Boote entsprechend eingeteilt. Ihre Platznummer werden Sie zeitnah erhalten.

– Die vorgängige Anmeldung mit Angaben zu Kennzeichen, Bootsgewicht, Bootsmasse, Nutzung Kran, Trailer oder Bock ist bis Montag, 5. Oktober, beim Amt für Bildung und Sport, Fachstelle Sport per E-Mail bootsplatz@thun.ch oder 033 225 84 06 zwingend erforderlich.

Bei der Strandbadkasse kann zu den genannten Zeiten die Gebühr bezahlt werden. Die Vignette ist gut sichtbar am Boot, Bock oder Trailer anzubringen. Unrechtmässig abgestellte Boote oder fehlende Vignetten werden nachkontrolliert; der Aufwand sowie allfällige Abschleppkosten und Schäden gehen zulasten der Eigentümerschaft.

Während der Wintersaison sind Schleifarbeiten unbedingt zu unterlassen.

Wichtig: Bis spätestens 31. März 2027 muss der Überwinterungsplatz wieder geräumt sein!

Amt für Bildung und Sport


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