Öffentliche Auflage

  01.10.2026 Teuffenthal

Teilrevision Ortsplanung, Anpassungen
Baureglement im Genehmigungsverfahren

Die Teilrevision der Ortsplanung zur Anpassung des Baureglements an die BMBV wurde an der Gemeindeversammlung im Dezember 2025 beschlossen. Im Genehmigungsverfahren hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung zwei Anpassungen an den Bestimmungen verlangt. Der Gemeinderat Teuffenthal bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985, diese Anpassungen des Baureglements an die Verordnung der Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 1. bis 30. Oktober, bei der Gemeindeverwaltung Homberg und Teuffenthal, Dorfstrasse 42, 3622 Homberg, öffentlich auf. Die Unterlagen sind ausserdem auf der Webseite der Gemeinde Teuffenthal unter www.teuffenthal.ch > Aktuelles > Öffentliche Auflage, verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Teuffenthal, Dorfstrasse 42, 3622 Homberg, einzureichen.

Der Gemeinderat


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