Baupublikation Thun
03.09.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Daniel Costa, Krankenhausstrasse 5B, 3600 Thun
Projektverfasser: Bruno Schertenleib, Burgstrasse 7A, 3600 Thun
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Schaukästen
Standort / Parzelle: Obere Hauptgasse 16, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 6
Zone BR 2022: Bestandeszone (BZ) / Altstadtgebiet Nr. A II: Gassen
Bauinventar: Erhaltenswert, K-Objekt, Baugruppe A Thun
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022). Unterschreiten des minimalen Strassenabstands für Reklamen (Art. 58 Abs. 1 lit. a SV)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Das Dachwasser wird wie bestehend auf die Terrasse entwässert. Zone Au
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
5. Oktober 2026
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-7077
Baugesuch-Nr. 942 / 2025-0230
Thun, 28. August 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
