Baupublikation Thun
01.10.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Nicolai + Annina Barbara Baumberger, Feldheimstrasse 12, 3600 Thun
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun
Bauvorhaben: Abbruch Unterstand und bestehendes Dachgeschoss; Aufstockung und Anbau Wohnraum; Neubau Klimaanlage, Velounterstand und Parkplatz
Standort / Parzelle: Feldheimstrasse 12, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 2751
Zone BR 2022: W3
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 25/26 BR 2022). Ausnahme von der Abwärmenutzung (Art. 44. Abs. 2 KEnG)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA bestehend. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort / Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
2. November 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-13675
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0471
Thun, 25. September 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
