Baupublikation Oberhofen

  01.10.2026 Baupublikationen, Oberhofen

Bauherrschaft: Martin und Irene Kober, Mittlere Ringstrasse 7, 3600 Thun
Projektverfasserin: Seger Architekten AG, Joel Fahrni, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen
Bauvorhaben: Wohnraumerweiterung und Vergrösserung Fenster im UG; Einbau Bad im UG
Standort / Parzelle: Burghaldenstrasse 13, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 584
Nutzungszone: Wohnzone W1
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreitung der minimalen Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 26. Oktober 2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).

Oberhofen, 21. September 2026
Bauverwaltung Oberhofen


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