Baupublikation Thun
03.09.2026 Baupublikationen, ThunGesuchstellerin: Marlene Zeier, Binzikerstrasse 80, 8707 Uetikon am See
Projektverfasserin: KXS Architektur AG, Militärstrasse 6, 3600 Thun
Standort / Parzelle: Gwattstrasse 46, 46a; Thun 2 (Strättligen) Gbbl. Nr. 160
Zone BR 2022: Wohnen W3
Bauvorhaben: Energetische Totalsanierung des Mehrfamilienhauses; Anbau von Balkonen; Neuorganisation der Wohnungsgrundrisse und der Treppenhäuser mit Liftanlagen; Neuorganisation der Zugänge und der Parkplatzsituation
Beanspruchte Ausnahme: Unterschreiten des minimalen Gebäudeabstands (Art. 29 BR 2022)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Anschluss an Gemeindekanalisation/ ARA bestehend. Zone Au.
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 28. September 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-9019
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0300
Thun, 21. August 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
