Thun
24.09.2026 VerkehrsmassnahmenOstflügelstrasse, Gebührenpflichtiger Parkplatz, Publikation Verkehrsmassnahme
Der Vorsteher der Direktion Bau- und Liegenschaften von Thun hat am 17. September 2026 folgende Verkehrsmassnahme verfügt:
Standort: Ostflügelstrasse (Baufeld B5)
Alt: keine Verkehrsmassnahme
Neu: Bewirtschaftung mittels Sammelparkuhr, täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, von 00.00 bis 24.00 Uhr. Die Höhe der Parkgebühren richtet sich nach dem degressiven Tarif übriges Gemeindegebiet (1. Stunde Fr. 1.– jede weitere Stunde Fr. –.50, ab der 8. bis zur 24. Stunde gratis, d. h. Fr. 4.– / 24 Stunden). Es können Dauerkarten abgegeben werden (Monat Fr. 60.– / Jahr Fr. 660.–).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 76 ff. der Stadtverfassung innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Gemeinderat der Stadt Thun, Rathaus, Postfach 145, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.
Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; eine Kopie dieser Publikation und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Tiefbauamt der Stadt Thun
