Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
29.10.2026 PohlernGeringfügige Änderung des Zonenplans und des Baureglements bei der Parzelle Nr. 205 (Graben 19) nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Der Gemeinderat Pohlern hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 12. Oktober 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen (ab 29. Oktober 2026) beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Pohlern, 12. Oktober 2026
Der Gemeinderat
