Burgergemeinde Hilterfingen

  29.10.2026 Hilterfingen

Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»

Ordentliche Versammlung
Freitag, 4. Dezember, 19.00 Uhr, im Mehrzweckraum Feuerwehr- und
Werkhofmagazin in Hünibach

Traktanden:
1. Finanzplan 2027 – 2031; Kenntnisnahme
2. Budget 2027; Beratung und Genehmigung
3. Organisationsreglement 2027
4. Einburgerung Jungburger von Gunten Sascha und Dario
5. Einburgerung Familie Graf
6. Orientierungen aus den Ressorts
7. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Hilterfingen, Höhenstrasse 7, 3652 Hilterfingen, zur Einsichtnahme auf.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage wwww.burgergemeinde-hilterfingen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Hilterfingen, 21. Oktober 2026
Der Burgerrat


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