Einwohnergemeindeversammlung
15.10.2026 UetendorfMontag, 16. November 2026, 20.00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach
Geschäftsverzeichnis:
1. Budget 2027; Genehmigung
2. Revision Reglement über die ständigen Kommissionen des Gemeinderates (neu: Behördenreglement); Genehmigung
3. Revision Reglement über Beitragszahlungen und Abgeltungen der Gemeinde für Massnahmen im Bereich Natur und Landschaft (neu: Reglement über Beitragszahlungen für Massnahmen im Bereich Natur und Landschaft); Genehmigung
4. MZH Bach / Umsetzung Brandschutzmassnahmen; Kreditbewilligung
5. MZH Bach / Ersatz-, Grund- und Hallenbeleuchtung sowie Sanierung Bühnensteuerung und -beleuchtung; Kreditbewilligung
6. Schulanlage Berg / Erarbeitung Vorprojekt Plus; Verpflichtungskredit
7. Schulanlage Riedern / Sanierung; Durchführung qualitätssicherendes Verfahren; Kreditbewilligung
8. Orientierungen:
8.1 Kommunaler Verkehrsrichtplan
9. Mitteilungen des Gemeinderats / Verschiedenes
– Übergabe Einbürgerungsurkunden
– Übergabe Bürgerbrief an Jungbürgerinnen und Jungbürger
Die Unterlagen liegen bei der Gemeindeschreiberei 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf.
Beschwerden gegen gefasste Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen – Wahlbeschwerden innerhalb von 10 Tagen – berechnet vom Tage nach der Versammlung an, beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun schriftlich und begründet einzureichen.
Werden Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung gerügt und endet die zehntägige Beschwerdefrist nicht erst nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin, so ist gegen die Vorbereitungshandlung Beschwerde zu führen. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Eröffnung oder Veröffentlichung des angefochtenen Akts zu laufen (Art. 67a Abs. 3 VRPG). Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Frist 10 Tage (Art. 67a, Abs. 2 VRPG).
Uetendorf, 8. Oktober 2026
Der Gemeinderat
