Öffentliche Auflage
15.10.2026 ErizDie Waldabteilung Voralpen legt gemäss Art. 14 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 auf der Gemeinde Eriz vom 15. Oktober bis 14. November 2026 folgende Akten öffentlich auf:
1. Grunddokumentation Komplexwaldreservat «Schiltwang» 2. Übersichtsplan 1:25 000 und weitere Karten des Komplexwaldreservates
Im geplanten Naturwaldreservat soll die natürliche Waldentwicklung auf der gesamten Fläche möglichst ungestört ablaufen. Im Sonderwaldreservat steht die Förderung der Lebensräume geschützter und gefährdeter Tierarten durch eine zielgerichtete Waldbewirtschaftung im Vordergrund.
Der Reservatsperimeter umfasst folgende Parzellen oder Teile davon:
Die Akten können während den ordentlichen Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Während der Auflagefrist kann gegen das geplante Vorhaben Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist schriftlich mit Angabe der Gründe bei der Gemeinde Eriz einzureichen.
Zur Einsprache befugt sind vom Vorhaben direkt Betroffene, nach Baugesetz Berechtigte und nach Bundesrecht legitimierte Organisationen und Behörden.
Münsingen, 2. Oktober 2026
Waldabteilung Voralpen
Johann Kurtz, Abteilungsleiter

