Flurgenossenschaft Gurzelen
08.10.2026 VersammlungenOrdentliche Hauptversammlung
Montag, 19. Oktober 2026, 20.00 Uhr, im Musikzimmer 1. Stock der Schule Gurzelen
Traktanden:
1. Begrüssung
2. Wahl Stimmenzähler
3. Protokoll
4. Jahresbericht 2025
5. Rechnungsablage 2025
6. Flurtelle und Meteowassergebühren
7. Mutationen
8. Beschluss zur Erweiterung des Zweckartikels (Art. 2 der Statuten)
9. Beschluss neue Statuten
10. Beschluss neues Unterhaltsreglement
11. Verschiedenes
Hinweis zur Erweiterung des Zweckartikels (Traktandum 8)
– Damit die Flurgenossenschaft Gurzelen Bodenaufwertungen durchführen kann, muss sie ihren Zweckartikel (Art 2. der Statuten) wie folgt erweitern:
Bisher:
Art. 2
1 Die Genossenschaft bezweckt:
– Sicherstellung des Unterhalts und Betrieb und Rekonstruktion der ihr gehörenden Meliorationsanlagen
Neu:
Art. 2
1 Die Genossenschaft bezweckt:
– Sicherstellung des Unterhalts sowie Betrieb und Rekonstruktion der ihr gehörenden Meliorationsanlagen und
Bodenaufwertung
– Die Änderung des Zweckartikels (Art. 2 der Statuten) ist angenommen, wenn die Mehrheit der beteiligten Grundeigentümer/innen, denen mehr als die Hälfte des einbezogenen Bodens gehört, zustimmt (Art. 6 Abs. 2 VBWG).
– Die an der Abstimmung nicht mitwirkenden Stimmberechtigten gelten als zustimmend (Art. 6 Abs. 4 VBWG).
Gurzelen, 23. September 2026
Der Vorstand
