Heiligenschwendi

  22.10.2026 Verkehrsmassnahmen

Der Gemeinderat Heiligenschwendi verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), die folgende Verkehrsanordnung:

Anbringen Banner «Weihnachtsweg» über Gemeindestrasse, Strassenabschnitt Kreisel Heiligenschwendi Richtung Sigriswil, Höhe Liegenschaft Schwendi 321.

Dauer der Massnahme: ca. Mitte November 2026 bis Mitte Januar 2027 (max. 60 Tage).

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher/französischer Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Thuner Amtsanzeiger in Kraft.

Gemeinde Heiligenschwendi
Ortspolizeibehörde


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