Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  22.10.2026 Wattenwil

Montag, 23. November 2026, 20.00 Uhr, in der Aula der Oberstufenschule Hagen

Traktanden:
1. Definitive Einführung Schulsozialarbeit; Genehmigung Verpflichtungskredit
2. Budget 2027; Genehmigung und Festlegung der Steueranlagen sowie Kenntnisnahme des Finanzplans 2026 – 2031
3. Ersatzbeschaffung Kommunaltransporter; Kenntnisnahme Kreditabrechnung
4. Verschiedenes
a) Orientierungen
b) Ehrungen
c) Verschiedenes

Öffentliche Auflage Unterlagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen während 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem unter www.wattenwil.ch einsehbar.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 13 GG).

Der Gemeinderat


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