Reformierte Kirchgemeinde Gurzelen-Seftigen

  08.10.2026 Versammlungen

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Montag, 16. November 2026, 20.00 Uhr, im Kirchlichen Begegnungszentrum,
Buchholzstrasse 4, Seftigen

Traktanden:
1. Budget 2027; Genehmigung
2. Finanzplan 2027 – 2031; Kenntnisnahme
3. Renovation Pfarrhaus, Kreditantrag Fr. 140 000.–; Genehmigung
4. Genehmigung Reglement über die Auflösung der Neubewertungsreserve;
Genehmigung
5. Wahlen
6. Informationen
7. Verschiedenes

Auflagen
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen ab 7. Oktober im Eingangsbereich des Kirchlichen Begegnungszentrums, Buchholzstrasse 4 in Seftigen sowie im Vorraum der Kirche Gurzelen während 30 Tagen, d.h. bis 11. November, öffentlich auf.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind alle evangelisch-reformierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Gurzelen und Seftigen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in Gurzelen oder Seftigen wohnen.

Alle Interessierten sind zur Kirchgemeindeversammlung freundlich eingeladen.

Der Kirchgemeinderat


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