Baupublikation Steffisburg

  22.10.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchsteller: Herr Milan Tanaskovic, Reckweg 3, 3612 Steffisburg
Vertreterin/Projektverfasserin: ar3 architekten ag, Talgut-Zentrum 15, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Abbruch des bestehenden Wohnhauses inkl. Garage; Neubau Doppeleinfamilienhaus mit PV-Anlage und zwei Carports
Ausnahme: Bauen innerhalb des Gewässerraumes (Art. 40 GBR Steffisburg /Art. 41c GSchV und Art 48 WBG)
Standort / Parzelle: Reckweg 3, Parzelle Nr. 1910
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2
Schutzzone/-objekt: Keine / Nein
Gewässerschutzbereich: Au
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahme: Schmutzwasser; Anschluss an zentrale ARA. Dachwasser; Einleiten Dachwasser in Versickerungsanlage Typ a. Platzund Verkehrsflächen; Das Regenabwasser wird vor Ort versickert
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
23. November 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 19. Oktober 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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