Baupublikation Oberhofen

  08.10.2026 Baupublikationen, Oberhofen

Gesuchsteller: Beat Müller und Beatrice Ackermann Müller, Bruderholzallee 196, 4059 Basel
Projektverfasserin: Ararat Design GmbH, Marko Jovanovic, Alfred-Schindlerstrasse 5, 6030 Ebikon
Vorhaben: Abbruch 3-Parteienhaus und Neubau Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung (Erstwohnung), Einstellhalle und Pool; reversible S/W-WP; Einleitung des Regenabwassers teilweise über Regenwassertank resp. Retentionsschacht in Mischwasserkanal resp. Entwässerung über die Schulter; Umgebungsgestaltung mit Ersatzneubau Gerätehaus
Standort / Parzelle: Ländteweg 4, 4a und 4b, Parzelle Nr. 646
Zone: Wohnzone W2
Gewässerschutzbereich: Ao
Schutzzone/-objekt: Evtl. geschützte Hecke, ISOS
Ausnahmen: Bauten und Anlagen im Strassenabstand (Art. 80 SG). Unterschreiten des gesetzlichen Waldabstands (Art. 17 WaG). Evtl. Eingriff in Naturschutzobjekt (Art. 18 NHG)
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. November 2026
Auflagestelle: Bauverwaltung Oberhofen, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20788

Es wird auf die Gesuchsakten und die Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Thun, 2. Oktober 2026
Regierungsstatthalteramt Thun


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