Burgergemeinde Wattenwil
29.10.2026 WattenwilBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Ordentliche Versammlung
Montag, 1. Dezember 2026, 20.00 Uhr, im Restaurant Traube,
Blumensteinstrasse 46, 3665 Wattenwil
Traktanden:
1. Protokoll der ordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 4. Mai 2026; Kenntnisnahme
2. Gürbe Forst AG; Orientierungen
3. Wahlen:
a) Wiederwahl 1 Burgerrat
b) Wiederwahl Burgerpräsident
4. Budget 2027; Beratung und Beschlussfassung
5. Finanzplan 2027–2031; Kenntnisnahme
6. Kreditabrechnungen; Beschlussfassung
7. Orientierungen aus dem Burgerrat
8. Verschiedenes
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Beschlüsse der Burgergemeindeversammlung sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften (Rügepflicht) ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Einladung und Stimmrecht
Freundlich eingeladen zur Burgergemeindeversammlung und stimmberechtigt sind alle Burgerinnen und Burger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wattenwil angemeldet sind.
Burgerrat Wattenwil
