Burgergemeinde Zwieselberg

  22.10.2026 Pohlern

Verordnung Internes Kontrollsystem; Inkrafttreten

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Burgerrat von Zwieselberg an seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 die Verordnung Internes Kontrollsystem erlassen hat. Die Verordnung Internes Kontrollsystem tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2027 in Kraft.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Burgerrats kann innert 30 Tagen ab der Publikation vom 22. Oktober 2026 beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist bei Angela Schneiter öffentlich auf und kann nach vorgängiger Terminvereinbarung (079 576 69 56) eingesehen werden.

Der Burgerrat


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