Einwohnergemeindeversammlung

  22.10.2026 Oberlangenegg

Donnerstag, 3. Dezember 2026, 20.00 Uhr, Schulhaus Brucheren

Traktanden:

1. Budget 2027
a. Kenntnisnahme Finanzplan 2026–2031
b. Beratung und Genehmigung Budget 2027, Festsetzung der Gemeindesteueranlage sowie der Liegenschaftssteuer

2. Wahlen
a. Gemeinderat Herbert Blum ist wiederwählbar Stefan Lanz ist wiederwählbar
b. Forstkommission Hans Jörg Scheuner ist wiederwählbar Hans Peter Fankhauser ist wiederwählbar
c. Schulkommission Jacqueline Jost hat demissioniert Florian Siegrist ist wiederwählbar

3. Erarbeitung Revitalisierungs- und Hochwasserschutzprojekt Limpach
Genehmigung Verpflichtungskredit

4. Modernisierung Lift Versorgungszentrum
Genehmigung Verpflichtungskredit

5. Feuerwehr Schwarzenegg regio; Anschaffung Tranklöschfahrzeug Kenntnisnahme Kreditabrechnung

6. Orientierungen aus dem Gemeinderat

7. Ehrungen

8. Verschiedenes

Ergänzungen zu Traktandum 2
Artikel 3, 4 und 52 des Organisationsreglements sehen vor:
– Wählbar ist, wer spätestens 5 Tage vor der Wahlversammlung angemeldet ist (Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung erhältlich oder via Homepage www.oberlangenegg.ch).
– Die angemeldeten Kandidaten und Kandidatinnen bestätigen vorgängig unterschriftlich ihr Einverständnis.
– Wird infolge einer Wahl ein anderer Kommissionssitz frei, darf die Ersatzwahl an derselben Gemeindeversammlung vorgenommen werden. Die Wahlvorschläge werden von den anwesenden Stimmberechtigten gemacht.

Aktenauflage
Die Unterlagen zum Traktandum 1 liegen 10 Tage, die Unterlagen zum Traktandum 5 liegen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Oberlangenegg und der Homepage www.oberlangenegg.ch öffentlich auf.

Die «Oberlangenegger Gemeindepost» wird ca. 14 Tage vor der Versammlung allen Haushalten zugestellt.

Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege des Kantons Bern). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz des Kantons Bern; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmrecht
Alle stimmberechtigten Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Stimmberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr zurückgelegt hat, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde angemeldet ist.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Gemeinde einen Apéro.

Oberlangenegg, 19. Oktober 2026
Der Gemeinderat


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