Kirchgemeinde Buchholterberg
15.10.2026 VersammlungenOrdentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 15. November 2026, im Anschluss an den Morgengottesdienst
Traktanden:
1. Genehmigung des Budgets 2027
a) Festsetzung der Steueranlage, Genehmigung Budget 2027
b) Kenntnisnahme des Finanzplans 2026–2031
2. Wahl Rechnungsrevisor/in
3. Informationen aus dem Kirchgemeinderat
4. Verschiedenes
Die Traktanden liegen ab 15. Oktober während 30 Tagen in der Kirche Heimenschwand öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49 a Gemeindegesetz: Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zur Kirchgemeindeversammlung sind alle Stimmberechtigen, d.H. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in den Gemeinden Buchholterberg und Wachseldorn angemeldet, zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Der Kirchgemeinderat
