Baupublikation Thun
22.10.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Jürg und Ruth Kaufmann-Gafner, Schützenstrasse 45, 3612 Steffisburg
Projektverfasserin: akkurat bauatelier AG, Christian Messerli, Allmendstrasse 32, 3600 Thun
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus; Neubau Mehrfamilienhaus mit Gartenpavillion
Standort / Parzelle: Mönchstrasse 22, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 795
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des minimalen Strassenabstands (Art. 26 BR 2022). Bauten im Grundwasser (GSchV Anhang 4, Ziff. 211)
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an Gemeindekanalisation /ARA neu. Das Oberflächenwasser wird vor Ort versickert. Zone Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 23. November 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-8106
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0269
Thun, 16. Oktober 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
