Baupublikation Thun
22.10.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Ulrich Siegenthaler, Ringweg 3, 5035 Unterfelden
Projektverfasserin: Zellweger Architekten AG, Länggasse 4, 3600 Thun
Bauvorhaben: Erstellung leicht entfernbarer Zaun (nachträgliches Baugesuch)
Standort / Parzelle: Rösslimatte, Thun; Thun 2 Gbbl. Nr. 5255
Zone BR 2022: Gewässerraum, Wohnen/ Arbeiten WA3
Beanspruchte Ausnahme: Bauen innerhalb des Gewässerabstands/Gewässerraums (Art. 88 BR 2022). Zone üB
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 23. November 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG)
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-9686
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0330
Thun, 19. Oktober 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
