Baupublikation Thun
29.10.2026 Baupublikationen, ThunGesuchsteller: Marc Stefan Bühler und Norzin Wangmo Bühler, Florastrasse 30, 3600 Thun
Projektverfasserin: GLB Thun/Oberland, Moosweg 11, 3645 Gwatt (Thun)
Bauvorhaben: Neubau Klimaanlage
Standort / Parzelle: Florastrasse 30, Thun; Thun 1 Gbbl. Nr. 2616
Zone BR 2022: W3
Beanspruchte Ausnahmen: Ausnahme sommerlicher Wärmeschutz (Art. 16. Abs. 2 KEnV). Ausnahme von der Abwärmenutzung (Art. 44 Abs. 2 KEnG)
Gewässerschutzbereich: Au
Auflageort/Einsprachestelle: www.thun.ch/baupublikationen sowie im Bauinspektorat der Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 30. November 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
eBau-Nr. 2026-13444
Baugesuch-Nr. 942 / 2026-0497
Thun, 23. Oktober 2026
Bauinspektorat der Stadt Thun
