Einwohnergemeinde – ordentliche Versammlung
29.10.2026 WachseldornMontag, 23. November 2026, 20.00 Uhr, im Schulhaus Wachseldorn
Traktanden:
1. Genehmigung des Budgets 2027
a) Genehmigung Budget, Festsetzung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer
b) Kenntnisnahme Finanzplan 2026 –2031
2. Verpflichtungskredit Sanierung Schnabelstrasse
3. Orientierung des Gemeinderates
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Wachseldorn zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Gemeindebeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innerhalb von 30 Tagen, in Wahlsachen innerhalb von 10 Tagen, nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49 a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle Stimmberechtigten, d.h. Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr und mindestens 3 Monate in der Gemeinde Wachseldorn angemeldet, sind zur Teilnahme an der Versammlung freundlich eingeladen.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 23. November liegt ab 26. November, 30 Tage bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann dagegen beim Gemeinderat schriftlich Einsprache gemacht werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprache und genehmigt das Protokoll.
Wachseldorn, 19. Oktober 2026
Der Gemeinderat
