Baupublikation Oberhofen
15.10.2026 Baupublikationen, OberhofenBauherrschaft: Markus Stutz, Mieschboden 1, 3653 Oberhofen
Projektverfasserin: Frutiger + Zbinden AG, Richtstattstrasse 14, 3653 Oberhofen
Bauvorhaben: Ersatz Holzheizung durch eine aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpe; Installation PV-Anlage auf dem Dach
Standort / Parzelle: Mieschboden 1, 3653 Oberhofen, Parzelle Nr. 69
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ / Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung (Rutschung)
Schutzzone/-objekt: Landschaftsschongebiet, schützenswerter Hochstammobstgarten
Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG)
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Schoren 1, 3653 Oberhofen oder www.oberhofen.ch/verwaltung/bauwesen/baupublikation
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
16. November 2026
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist im Doppel einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die
der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitergehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz).
Oberhofen, 9. Oktober 2026
Bauverwaltung Oberhofen
