Baupublikation Uetendorf
15.10.2026 Baupublikationen, UetendorfBauherrschaft: Shabani Besnik und Lumnije, Langestrasse 56a, 3603 Thun
Projektverfasserin: Unita GmbH, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf
Bauvorhaben: Rückbau MFH inkl. freistehendem Wintergarten; Neubau MFH mit 3 Wohneinheiten
Standort / Parzelle: Meisenweg 1 + 1b, Parzelle Nr. 237
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG2
Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes nach Art. 7 Abs. 4 i.V.m. A 14.12 GBR sowie Art. 80 SG
Auflageort: Bauabteilung Uetendorf oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20934
Einsprachestelle: Bauabteilung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. November 2026
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Uetendorf, 5. Oktober 2026
Bauabteilung Uetendorf
