Baupublikation Steffisburg

  15.10.2026 Baupublikationen, Steffisburg

Gesuchstellerin / Projektverfasserrin:
Siredabau GmbH p. Adr. Franz Gerber Architekten AG und BHG Ortbühlweg, Steffisburg p. Adr. Braunneuhaus Architekten GmbH, Hohlengasse 8, 3661 Uetendorf
Bauvorhaben: Temporäre Nutzung eines Teilbereiches des Grundstückes Nr. 1072 als Bauinstallationsplatz (Lagerplatz / Parkierungsfläche) für Bauarbeiten am Ortbühlweg 22 – 26, Parzellen Nr. 459 und 2437 in 3612 Steffisburg
Ausnahmen: Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24ff RPG). Bauen im Strassenabstand (Art. 2 Abs. 2 GBR Steffisburg)
Standort / Parzelle: Ortbühlweg 6, Parzelle Nr. 1072
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ
Einsprache- und Auflagefrist bis zum:
16. November 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeinde Steffisburg, Abteilung Hochbau / Planung, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg (Einsichtnahme in aufgelegte Akten während Schalteröffnungszeiten).
Die Auflageakten können auch elektronisch unter https://www.steffisburg.ch/baupublikationen eingesehen werden.

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist beim Bauinspektorat Steffisburg, Höchhusweg 5, 3612 Steffisburg, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche verwirken, wenn diese nicht innert der Einsprachefrist beim Bauinspektorat Steffisburg angemeldet werden (Art. 31 Baugesetz).
Bei Kollektiveinsprachen und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Baugesetz).

Steffisburg, 12. Oktober 2026
Gemeinde Steffisburg
Abteilung Hochbau / Planung
Bauinspektorat


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