Teilrevision Gemeindeverfassung

  05.11.2026 Heimberg

Aufheben Artikel 44 Absatz 3 und 4
(Datenschutzaufsichtsstelle)

In Heimberg übte das Rechnungsprüfungsorgan die Funktion der Datenschutzaufsichtsstelle aus. Per 1. September 2026 übernahm der Kanton Bern diese Aufgabe. Der Gemeinderat hat daher an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2026 die Teilrevision der Gemeindeverfassung beschlossen, beinhaltend die Aufhebung von Art. 44 Abs. 3 und 4 betreffend die Datenschutzaufsichtsstelle. Er kann diese Änderung in eigener Kompetenz beschliessen, weil der Gemeinde bei dieser Anpassung kein Regelungsspielraum offensteht.

Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen seit dieser Publikation beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde hat einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

Die teilrevidierte Gemeindeverfassung kann im Internet unter www.heimberg.ch heruntergeladen oder bei der Abteilung Präsidiales, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, bezogen werden.

Heimberg, 28. Oktober 2026
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote