Allgemeine Publikationen

  17.04.2025 Allgemeine Publikationen

Letztwillige Verfügungen
Nachstehend genannte Person hat zwei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.

Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwilligen Verfügungen Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeits- und der Erbschaftsklage.

Bargmann-Mahlich Eva-Maria, geboren am 7. Juni 1937 in Jastrow (Polen), Staatsangehörigkeit Deutschland, des Mahlich Wolfgang und der Erika geb. Strutz, verwitwet, wohnhaft gewesen in 3600 Thun, Stiftung WiA – Wohnen im Alter, Martinstrasse 8, verstorben am 28. Februar 2025.

Letztwillige Verfügungen eröffnet am 15. April 2025 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwilligen Verfügungen liegen bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3600 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 2. Juni 2025 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 14. April 2025
Einwohnerdienste Thun
Melanie Bieri, Teamleiterin


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