Internationales Drehorgelfestival 2017 – Generelle Überzeit (Achtung: Keine lokale Freinacht!)

  04.02.2018 Allgemeine Publikationen

Gestützt auf Art. 13 Abs. 4 des Kant. Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 wird den Gastgewerbebetrieben innerhalb des Festperimeters im Rahmen des Internationalen Drehorgelfestivals von Samstag, 15. Juli 2017 auf Sonntag, 16. Juli 2017 eine generelle Überzeitbewilligung bis 2.00 Uhr erteilt.

Festperimeter
Folgende Strassen und Plätze gehören zum Festperimeter:
Bälliz, Oelegässli, Waisenhausplatz, Stadthofplatz, Mühleplatz, Aarequai bis AEK Café, Obere Hauptgasse, Rathausplatz, Untere Hauptgasse, Marktgasse, Gerberngasse, Bärenplatz und Schwäbisgasse.

Besonderes
Die generelle Überzeitbewilligung bis 2.00 Uhr gilt auch für bewilligte Aussenwirtschaften.

Musik
Eine zusätzliche Beschallung der Aussenwirtschaften ist nicht gestattet. Die stationären und mobilen Drehorgeln haben ihr Spiel um 22.00 Uhr einzustellen.

Bewilligung für Zusatzaktivitäten und Verkaufsstände
Die Bewilligung für Zusatzaktivitäten und Verkaufsstände wird nur durch das OK Internationales Drehorgelfestival in Zusammenarbeit mit dem Polizeiinspektorat Thun erteilt.

Verbotener «wilder Strassenhandel»
Die wilde Auslage von Waren durch «Strassenhändler/innen» zum Verkauf ist verboten. Widerhandlungen haben Busse und Beschlagnahmung der Waren bis Festende zur Folge.

Stadt Thun
Abteilung Sicherheit


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