Letztwillige Verfügung; Eröffnung 3/3

  04.02.2018 Allgemeine Publikationen

Gerber Anna, 21. September 1926, ledig, von Oberlangenegg BE, Tochter des Gerber Karl Christian und der Gerber-Nyffenegger Marie, wohnhaft gewesen Rothachen 5, 3614 Unterlangenegg (Einwohnergemeinde Buchholterberg), verstorben am 24. Januar 2017.

Die Erblasserin hat mit letztwilliger Verfügung vom 21. Mai 2012 die gesetzliche Erbfolge aufgehoben, Erben eingesetzt und damit über ihren gesamten Nachlass letztwillig verfügt. Die Ausfertigung der letztwilligen Verfügung und der Stammbaum der gesetzlichen Erben liegen beim beauftragten Notar zur Einsicht auf.

Der beauftragte Notar hat die letztwillige Verfügung am 6. Februar 2017 den eingesetzten Erben und den Vermächtnisnehmern schriftlich eröffnet. Die ausschliesslich aus den grosselterlichen Stämmen der Erblasserin abstammenden gesetzlichen Erben sind unterdessen namentlich bekannt, wobei der Aufenthalt dieser gesetzlichen Erben unbekannt ist.

Für alle gesetzlichen Erben unbekannten Aufenthalts erfolgt deshalb die Eröffnung dieser letztwilligen Verfügung durch Publikation im Sinn von Art. 558 Abs. 2 ZGB. Die gesetzlichen Erben haben das Recht, beim beauftragten Notar innert der Einsprachefrist (=Auflagefrist) gegen Nachweis ihrer Erbberechtigung bzw. ihrer Identität Einsicht in die letztwillige Verfügung und in den Stammbaum zu nehmen sowie die Aushändigung einer Kopie der letztwilligen Verfügung zu verlangen.

Die eingesetzten Erben werden anerkannt, sofern dagegen nicht innert Monatsfrist, gerechnet ab der dritten Publikation dieser Bekanntmachung, beim beauftragten Notar Einsprache im Sinn von Art. 559 ZGB erhoben wird.

Steffisburg, 25. August 2017

Der beauftragte Notar
Stephan Spycher
Notar und Rechtsanwalt
Astrastrasse 9, Postfach 195
3612 Steffisburg


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