Thuner Ausschiesset / Fulehung – Lokale Freinacht

  04.02.2018 Allgemeine Publikationen

Anlässlich des Thuner Ausschiessets wird durch die Abteilung Sicherheit, gestützt auf Art. 13 Abs. 3 des kantonalen Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 (BSG 935.11; GGG), von Sonntag, 22. September auf Montag, 23. September 2019 eine lokale Freinacht bewilligt. Die Gastgewerbebetriebe dürfen im Innen- und Aussenbereich durchgehend geöffnet bleiben. Auf das Ruhebedürfnis der Anwohnenden in der Innenstadt ist Rücksicht zu nehmen.

Die lokale Freinacht gilt für alle Betriebe innerhalb folgender Strassen bzw. an diese angrenzend:
Frutigenstrasse (bis Kreuzung Jungfraustrasse / Äussere Ringstrasse) – Jungfraustrasse – Stockhornstrasse – Kasernenstrasse – Allmendstrasse (bis Höhe Dufourkaserne, ohne Scheibenstrasse) – Marktgasse – Schwäbisgasse – Grabenstrasse (östlich Parkhaus City Nord) – Bernstrasse (bis Höhe Nr. 2, Hotel Rest. Emmental), Burgstrasse – Freienhofgasse.

Stadt Thun
Abteilung Sicherheit


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