Bootsüberwinterung beim Strandbad und auf der Lachenwiese
04.02.2018 Allgemeine PublikationenWährend der Wintersaison 2017/2018 können beim Strandbad Thun (ohne Holidaymatte) wiederum Boote gelagert werden. Am Strandbadweg entlang dürfen nur Boote abgestellt werden, die über keinen Trailer oder fahrbaren Untersatz verfügen und deshalb mit dem Kran ausgewassert werden müssen.
Alle anderen Boote müssen beim Strandbad (Veloständerareal) und beim Parkplatz nördlich des Kunstrasenfeldes Stadion Lachen abgestellt werden.
An nachstehenden Daten werden die Boote von unserem Personal abgenommen und platziert:
– Samstag, 21. Oktober 2017
8.00–12.00 Uhr
– Mittwoch, 25. Oktober 2017 neu 15.00–17.00 Uhr
Ausser an den oben erwähnten Tagen können keine Boote abgestellt werden. Bei der Strandbadkasse wird an diesen Daten eine Inkassostelle eingerichtet. Die Quittung besteht aus einem Kleber, der am Boot gut sichtbar anzubringen ist. Nach Weisung unseres Personals können Boote mit diesem Kleber auf den Trockenplätzen abgestellt werden. Bootsbesitzer/ innen, welche Boote unrechtmässig abstellen oder keine Gebühren entrichten (fehlender Kleber), werden in einer Nachkontrolle erfasst. Der entstehende Aufwand wird in Rechnung gestellt. Allfällige Abschleppkosten gehen zulasten der Fehlbaren.
Achtung: Bis spätestens 31. März 2018 muss der Überwinterungsplatz wieder geräumt sein!
Amt für Bildung und Sport
