Erbenruf (Erbschaftseröffnung)

  04.02.2018 Allgemeine Publikationen

Messerli Marie, geboren am 25. Februar 1931, von Blumenstein BE, Tochter der Marie und Edwin Messerli, ledig, wohnhaft gewesen in 3638 Blumenstein, mit Aufenthalt im Wohn- und Pflegeheim Utzigen, 3068 Utzigen, verstorben am 2. Oktober 2017 in Vechigen BE.

An die unbekannten Erben der Marie Messerli ergeht ein Erbenruf gemäss Art. 555 ZGB. Personen, die auf die Erbschaft Anspruch erheben, werden aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der letztmaligen Publikation dieses Erbenrufes beim unterzeichnenden Notar zu melden. Der Anmeldung sind zivilstandsamtliche Ausweise beizulegen, welche die Erbberechtigung nachweisen. Sachdienliche Hinweise Dritter sind ebenfalls an den beauftragten Erbschaftsverwalter zu richten.

Wattenwil, 30. November 2017

Der beauftragte Erbschaftsverwalter:
Roman Barandun
Rechtsanwalt und Notar
Burgisteinstrasse 14, 3665 Wattenwil


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