Letztwillige Verfügung

  19.04.2018 Allgemeine Publikationen

Nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfalls dagegen Einsprache erheben. Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Einsprache, so wird den eingesetzten Erben auf Verlangen die Erbenbescheinigung gemäss Artikel 559 ZGB ausgestellt, unter Vorbehalt der Ungültigkeitsund der Erbschaftsklage.

Cubeus Henry Kurt, geboren am 19. Dezember 1934 in Freital / Deutschland, von Thun BE, des Cubeus Ernst Kurt und der Elisabet Dora geb. Maul, geschieden von Rosmarie Beyeler seit 8. Februar 1979, Maschinenschlosser, wohnhaft gewesen in 3604 Thun, Eisenbahnstrasse 29c, gestorben am 14. März 2018.

Letztwillige Verfügung mit Aufhebung der gesetzlichen Erbfolge, eröffnet am 13. April 2018 durch die Einwohnerdienste Thun.

Die letztwillige Verfügung liegt bei den Einwohnerdiensten Thun, Hofstettenstrasse 14, 3602 Thun, zur Einsichtnahme auf. Einsprachen bis und mit 4. Juni 2018 an die Einwohnerdienste Thun.

Thun, 13. April 2018

Einwohnerdienste Thun
Karin Ochsenbein, Abteilungsleiter-Stv.


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote