Erbenruf

  11.07.2018 Allgemeine Publikationen

Müller Gottfried, geb. 6. August 1946, von Eriz BE, geschieden, wohnhaft gewesen Huetweid 89, 3623 Horrenbach, verstorben am 14. November 2017.

Im Nachlass von Herrn Müller Gottfried hat der Gemeinderat Horrenbach-Buchen einen Erbenruf im Sinne von Artikel 555 ZGB (Schweiz. Zivilgesetzbuch) angeordnet und den unterzeichneten Notar mit dessen Durchführung beauftragt.

Der Verstorbene hat mehrere eigenhändige Verfügungen von Todes wegen hinterlassen und darin die gesetzliche Erbfolge abgeändert bzw. aufgehoben. Der gesetzliche Alleinerbe und eine der zwei eingesetzten Erbinnen sind bekannt.
Die in den Verfügungen erwähnte andere eingesetzte Erbin «Janet Lüdi, Köniz, Wabern, Bern» ist unbekannt. An sie richtet sich der Erbenruf. Sie wird aufgefordert, sich innert Jahresfrist seit der dritten Publikation dieses Erbenrufes beim unterzeichneten Notar schriftlich zu melden, unter Vorlage der ihre Identität und Erbenqualität ausweisenden Urkunden.

Sachdienliche Hinweise Dritter über die Identität und den Aufenthalt von Frau Janet Lüdi sind ebenfalls an den Notar zu richten.

Meldet sich Frau Janet Lüdi innert Jahresfrist nicht, fällt die Erbschaft an die mit Namen und Adressen bekannten Erben, unter Vorbehalt der erbrechtlichen Klagen und allfälligen Ausschlagungserklärungen.

Thun, den 20. Juni 2018

Der Beauftragte:
Bernhard Gerber
Rechtsanwalt und Notar
Bälliz 37, 3600 Thun


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote