Region Entwicklungsraum Thun
06.09.2018 Allgemeine PublikationenÄnderung teilregionaler Teilrichtplan Arbeitsschwerpunkte im ländlichen Raum Genehmigung nach Artikel 61 Baugesetz
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der DV des Entwicklungsraums Thun am 13. Juni 2018 beschlossene Änderung des teilregionalen Teilrichtplans Arbeitsschwerpunkte im ländlichen Raum, Standort Nr. WA 4 Pfandersmatt (Seftigen / Burgistein), in Anwendung von Art. 61 Baugesetz am 27. August 2018 genehmigt.
Gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung und Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind im Internet unter: http://www. entwicklungsraum-thun.ch oder nach Terminvereinbarung bei der Geschäftsstelle Entwicklungsraum Thun, Fliederweg 11, 3600 Thun (info@erthun.ch / 033 225 61 61), einsehbar.
Die Regionsgemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern, innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).
